Kostenübernahme

Wer trägt die Therapiekosten?

Unser psychotherapeutisches Angebot richtet sich an folgende Gruppen:

  • Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen
  • Selbstzahler
  • Privat Versicherte (Private Krankenkasse, Beihilfe)

Durch die staatliche Approbation zu Psychologischen Psychotherapeutinnen haben wir die Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde erhalten und sind somit im Facharztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen registriert.

Informationen für Privatversicherte Patienten:

Private Krankenversicherungen und Beihilfen erstatten die Therapie nach sehr unterschiedlichen Voraussetzungen: Einige bewilligen angefallene Kosten in vollem Umfang und stellen ihren Kunden große “Stunden-Kontingente” zur Verfügung, andere beschränken die Leistung auf z.B. 30 Sitzungen pro Jahr oder stellen Bedingungen, die im Einzelfall eine Kostenübernahme verhindern können. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld einer Behandlung unbedingt bei Ihrer privaten Krankenkasse, ob und wie viele Therapiestunden diese erstattet. Die von uns erstellte Rechnung über geleistete Therapiestunden können Sie bei ihrer Krankenkasse einreichen.

Lassen Sie sich die Antragsformulare für die Psychotherapie aushändigen, füllen Sie diese aus und reichen Sie die für den Psychotherapeuten bestimmten Formulare an uns weiter.